MEDICAL OFFICE weiterhin auf der Erfolgsspur

MEDICAL OFFICE weiterhin auf der Erfolgsspur

In der Zulassungsstatistik der KBV vom 16.8.2021 wird der ungebremste Aufwärtstrend und Erfolg von MEDICAL OFFICE deutlich erkennbar!

Mit Stand 31.12.2020 rechneten 4650 Arztpraxen mit MEDICAL OFFICE ab. Damit belegt MEDICAL OFFICE mit einem Marktanteil von bundesweit 3,9% aktuell den 8. Platz. Alleine im 4. Quartal 2020 entschieden sich 65 Neukunden für MEDICAL OFFICE. Die rechtzeitige Integration von Impfzertifikaten sowie Genesenenzertifikat sowie die Bereitstellung aller für ePA, eAU und eRezept notwendigen Programmfunktionen sowie das Kunden orientierte Betreuungskonzept haben sicherlich einen großen Anteil an dieser erfolgreichen Entwicklung.

KIM Dienste von DGN und KV.DOX unter MEDICAL OFFICE

Nachdem der KIM Dienst vom DGN Mitte Juli freigegeben und zertifiziert worden war, sind die ersten MEDICAL OFFICE Kunden erfolgreich installiert worden!

Nachdem der KIM Dienst vom DGN Mitte Juli freigegeben und zertifiziert worden war, sind die ersten MEDICAL OFFICE Kunden von uns sowohl mit dem KIM Dienst von KV.DOX als auch dem vom DGN erfolgreich installiert worden und können praktisch mit dem Betrieb der Zusatzanwendungen für die Telematik Infrastruktur beginnen. Das dafür notwendige PTV4 Upgrade des Secunet Konnektors ist mittlerweile dafür freigegeben und bei unseren Kunden ausgerollt worden. Somit können wir bei unseren MEDICAL OFFICE Kunden den Betrieb der elektronischen PatientenAkte (ePA), des NotFallDaten Management (NFDM) und des elektronischen MedikationsPlan (eMP) bereits aufnehmen und sind für das Update Ende September mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und dem elektronischen Rezept (eRezept) optimal vorbereitet.

eAU Termin 1.1.2021 nicht zu halten – Übergangsregelung

Das Bundesgesundheitsministerium hat der Forderung der KBV nach einer Übergangsregelung für die zum 1. Januar geplante elektronische Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung zugestimmt. Danach müssen Vertragsärzte erst spätestens ab Oktober 2021 die AU-Daten elektronisch an die Kassen übermitteln, vorausgesetzt der GKV-Spitzenverband willigt in eine solche Regelung ein.

Die KBV muss die Details mit dem GKV-Spitzenverband vereinbaren. „Nach dem positiven Votum des Ministeriums erwarten wir von den Krankenkassen, dass sie zügig einer solchen Regelung zustimmen“, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen. „Ansonsten werden viele Ärzte ab Januar keine Krankschreibungen ausstellen können, weil die nötige Technik nicht bereitsteht“, betonte Vize-Chef Dr. Stephan Hofmeister. 

Nach den Vorgaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) darf die Übergangsregelung längstens bis zum 30. September nächsten Jahres laufen. Zugleich sollte bei der Anpassung des Bundesmantelvertrages-Ärzte geregelt werden, „dass eine Nutzung verbindlich erfolgt, sobald die technischen Voraussetzungen in der jeweiligen Praxis geschaffen wurden und damit bereitstehen“, teilte das BMG mit. 

Nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz wären Ärzte ab Januar 2021 verpflichtet, Arbeitsunfähigkeitsdaten unmittelbar elektronisch an die zuständige Krankenkasse zu versenden. Der Versand des Papierdurchschlags durch die Versicherten würde dann entfallen. 

Ausstattung aller Praxen nicht zu schaffen

KBV und Kassenärztliche Vereinigungen hatten vehement darauf aufmerksam gemacht, dass der 1. Januar aus technischen Gründen flächendeckend nicht zu halten ist, und eine Übergangsregelung gefordert.

Der Grund ist, dass die technischen Voraussetzungen für das elektronische Versenden der AU-Bescheinigung nicht in allen Praxen bis Jahresende geschaffen werden können. Viele Ärzte hätten ab Januar keine AU-Bescheinigungen mehr ausstellen können. 

Notwendig für die eAU ist unter anderem ein Update des Konnektors, das vielfach noch nicht bereitsteht. Denn der elektronische Versand der AU-Daten erfolgt unter Nutzung der Telematikinfrastruktur. 

Für die sichere Übermittlung benötigen Ärzte zudem einen Dienst für Kommunikation im Medizinwesen (KIM) sowie spätestens ab Januar 2022 für die Signatur einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Übergangsweise kann bis dahin bei fehlender Verfügbarkeit des eHBA mit der sogenannten SMCB-Karte signiert werden.

Elektronische AU 

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz sowie dem 3. Bürokratieentlastungsgesetz wurde das Verfahren der Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit (AU) so geregelt: 

·         Ab 1. Januar 2021 (mit der Übergangsregelung ab 1. Oktober 2021) müssen Vertragsärzte nach der gesetzlichen Vorgabe die AU-Daten unmittelbar elektronisch an die zuständige Krankenkasse versenden. Die Pflicht, die Kasse über die AU zu informieren, geht vom Versicherten auf den Vertragsarzt über. Damit entfällt der bisherige Versand des Papierdurchschlags durch die Versicherten.

·         Die Versicherten sind weiterhin verpflichtet, ihren Arbeitgeber direkt zu informieren; dazu senden sie die Bescheinigung papiergebunden an ihren Arbeitgeber. 

·         Ab 1. Januar 2022 stellen die Kassen die AU-Daten den Arbeitgebern elektronisch zur Verfügung. 

Aktuelles zum Kommunikationsdienst „KIM“

Grundsätzlich wird es mit dem neu zu schaffenden Kommunikationsdienst KIM für Arztpraxen zukünftig möglich sein, medizinische Dokumente sowie einfache Nachrichten elektronisch und sicher über die Telematikinfrastruktur (TI) zu versenden und zu empfangen.

Dem Gesetz nach benötigen alle Arztpraxen spätestens ab 01. Jan. 2021 diesen KIM Kommunikationsdienst. Denn ab dann sind sie verpflichtet, die sog. eAU-Bescheinigungen ihrer Patienten elektronisch an die Krankenkassen zu senden. Bereits ab 1.7.20 darf der Versand und Empfang von eArztbriefen grundsätzlich nur noch vergütet werden, wenn ein KIM-Dienst im Einsatz ist.

Die Entwicklung eines KIM-Dienstes wird von verschiedenen Herstellern, u.a. auch von der KBV vorangetrieben (Produktname kv.dox). Praxen können den Anbieter dabei frei wählen, da jeder Dienst mit jedem Praxisverwaltungssystem (PVS) kompatibel sein muss.

Alle Praxen mit Telematik Infrastruktur Anbindung benötigen zwingend ein Konnektor-Update, das in Kürze allen Anwendern zur Verfügung stehen wird. Weitere Voraussetzungen für den Betrieb von KIM sind: 

– Kartenlesegeräte für die Stapelsignatur – Je 625 angefangene Behandlungsfälle wird zudem ein weiteres stationäres Kartenterminal sowie der Einsatz der Anwendungen NFDM und eMP mittels einer Zusatzpauschale gefördert.  

–   eHBA (elektr. Heilberufsausweis) mindestens der Generation 2.0 für die qualifizierte elektronische Signatur – Link für die Registrierung einer Bestellung:

https://www.medisign.de/produkte/elektronische-heilberufsausweise-ehba/earztausweis-ea/

–  Vertrag mit einem zugelassenen KIM-Anbieter

–  Clientmodul vom KIM Anbieter

–  MEDICAL OFFICE Modul (ist bereits in dem Q3 Update 2020 enthalten)

Die Kosten für Ausstattung und Betrieb sind in der Finanzierungsvereinbarung, die die KBV mit dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen hat, abgedeckt – dazu der Link  https://www.kbv.de/html/30719.php

INDAMED (MEDICAL OFFICE) wird KIM umsetzen.

TI-Störungen

Versichertenstammdatendienst ist aktuell gestört

Ein Konfigurationsfehler in der zentralen Telematikinfrastruktur (TI) hat zum Ausfall eines Großteils der im Praxiseinsatz befindlichen TI-Konnektoren geführt. Zu den betroffenen Geräten zählen auch die Konnektoren des Herstellers secunet, die im DGN TI Paket enthalten sind. Als Folge ist der Versichertenstammdatendienst (VSDM) aktuell gestört.

Die gematik als Betreiberin der TI teilte gestern mit, eine Lösung des Problems gefunden zu haben und mit Hochdruck an der Umsetzung zu arbeiten. Die Sicherheit der TI sei von der Störung nicht beeinträchtigt.

Das DGN als TI-Zugangsdienst-Anbieter hat leider keinen Einfluss auf die zentralen Dienste der gematik, setzt jedoch alles daran, in enger Zusammenarbeit die gematik bei der Lösungsumsetzung zu unterstützen – damit den betroffenen Praxen der VSDM baldmöglichst wieder uneingeschränkt zur Verfügung steht.

Update notwendig

Quelle: www.dgn.de/unternehmen/ti-versichertenstammdatendienst-ist-aktuell-gestoert/

VIOMEDI – Der virtuelle Kontakt zum Patienten

Die Technik entwickelt sich heutzutage immer schneller. Daher ist es auch kein Wunder, dass es mittlerweile die Möglichkeit gibt, mit den Patienten via Videosprechstunde zu kommunizieren.

Gerade in der aktuellen Situation bezüglich COVID-19 können Mitarbeiter in den Arztpraxen geschützt und die Wartezimmer entlastet werden. VIOMEDI ist ein Tool, welches einfach an Ihr bestehendes Arztinformationssystem angebunden werden kann und beispielsweise im MEDICAL OFFICE sogar über die Warteliste optimal integriert aufzurufen ist.

Der Patient erhält bei Terminvergabe einen sogenannten PIN, mit welchem er sich zum gegebenen Zeitpunkt „anmeldet“. Eine Terminerinnerung per Email oder SMS ist möglich, sofern eine Emailadresse bzw. Handynummer beim Patienten hinterlegt ist (in dem monatlichen Betrag von 39 € sind 30 Frei-SMS enthalten, jede weitere wird mit 12 Cent pro SMS berechnet).

Sobald der Patient sich angemeldet hat, sieht der Arzt in seiner Warteliste die wartenden Patienten und kann mit nur einem Klick die Videosprechstunde starten. Benötigt werden hierzu nur ein Mikrofon und eine Kamera, diese sind bereits von Laptop und Tablet ausreichend.

Besonders empfiehlt sich die Videosprechstunde z.B. bei Nachbesprechungen von Befunden, welche per Drag & Drop dem Patienten präsentiert und somit besser besprochen werden können (auch der Patient kann Anlagen an die Praxis während der Videosprechstunde senden), bei immobilen Patienten oder bei zeitlich stark beanspruchten Patienten.

Tablet-Signaturlösung „SignUp!“

Die einfache Möglichkeit Unterschriften zu digitalisieren

Keine Papierverschwendung bei der Erstellung von Anamnesebögen.

Kein zusätzlicher Arbeitsaufwand beim Einscannen ausgefüllter Anamnesebögen.

Kein Zusammensuchen von funktionierenden Kugelschreibern.

Mit der Tablet-Signaturlösung „SignUp!“ können die Patienten z.B. die Anamnesebögen direkt an einem Tablet ausfüllen und Unterschreiben. Via GDT Schnittstelle werden die Daten im Anschluss als geschütztes PDF in das Medical Office Krankenblatt des Patienten übertragen und können von dort aus weiterverarbeitet werden für beispielsweise Briefschreibung.

Zusätzlich können nach Ihren Wünschen abgebildet werden:

  • Scorebögen welche automatisch berechnet werden
  • grafische Zeichenfelder mit anatomischen Darstellungen
  • Datenschutzerklärungen
  • und vieles mehr.

Das Produktvideo können Sie sich hier anschauen.

TI und unsichere Arztpraxis

Die TI-Konnektoren wurden im Parallelbetrieb angeschlossen. Diese Art der Anbindung wird von einigen „Experten“ als unsicher eingestuft.

Hintergrund: Bei der parallelen Installation müsse die Praxis unabhängig von der TI-Anbindung – wie auch bisher schon bei der Internetanbindung – eigenständige Schutzmaßnahmen (z.B. Firewall, Virenschutz) ergreifen. Die Standesvertretungen und das BSI hätten hierzu umfangreiche Richtlinien und Empfehlungen herausgegeben.

Die parallele Anbindung bietet sich für die Praxen an, die bereits einen sicheren Internetanschluss in ihrer Praxis hatten und bestehende Workflows auch nach dem TI-Anschluss beibehalten möchten. So gibt es bestehende technische Abhängigkeiten in den Praxen, die über eine serielle Installation nicht abgebildet werden können. Beispiele hierfür sind VOIP (Voice over IP, Internet-Telefonie) oder Heimarbeitsplätze.

(Auszug Ärztezeitung)

Warum sind nun so viele Anwender verunsichert und fordern Nachbesserung von den Dienstleistern vor Ort (DVO)?

Der Grund sind unter anderem Artikel in den Medien, wie

“Die Ärzte müssen jetzt den Hintern hochkriegen”

Die Ärzteschaft müsse sich immer vor Augen halten, dass sie mit hochsensiblen Daten hantiere. Es werde vielleicht wenig Auswirkungen haben, wenn Daten aus einer Zahnarztpraxis in falsche Hände gerieten. „Wegen schlechter Zähne verliert niemand seinen Job oder wird erpresst. Bei den Daten einer psychologischen Praxis oder Informationen über schwere Krankheiten könnte das dann anders sein. Das kann den Lebenslauf verändern“, warnt Ernst.

(Auszug aegnord)

Warum wurde überwiegend der Parallelbetrieb von den DVO angewendet?

Wird der TI-Konnektor im Reihenbetrieb angeschlossen, fungiert er als Standardgateway für sämtliche Praxis-EDV. Der gesamte „Internetverkehr“ wird dabei über einen begrenzten SIS Tunnel über ein Rechenzentrum geleitet. Für das reine Internetsurfen mag dies funktionieren, für mehr erstmal nicht!

Lesen Sie hierzu die Stellungnahme vom DGN zum MediGeno-Fax vom 24.04.2019

Wirbel um TI-Sicherheit – KBV schaltet Hotline für Praxen

Zur Unterstützung der Praxen beim Schutz sensibler Patientendaten hat die KBV auf ihrer Internetseite Informationen für Ärzte und Psychotherapeuten zusammengestellt. Zudem richtet sie ab Freitag eine Hotline ein. Es geht vor allem um den korrekten Anschluss an die Telematikinfrastruktur.

„Aktuelle Medienberichte, nach denen zahlreiche Arztpraxen nur ungenügend vor Hacker-Angriffen geschützt seien, haben erneut zu einer großen Verunsicherung geführt. Mit unserem Serviceangebot wollen wir Ärzte und Psychotherapeuten bei Fragen rund um den sicheren Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) Unterstützung bieten“, betonte KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Gassen.

Die Hotline wird ab Freitag, 8 Uhr, erreichbar sein. Praxen können dann unter der Telefonnummer 030 4005 2000 montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags bis 17 Uhr sowie per E-Mail (it-security@kbv.de) ihre Fragen stellen.

Link zum Artikel der KBV

Wie groß sind die TI-Sicherheitslücken?

Der Großteil der Arztpraxen entschließt sich bei der Anbindung an die Telematik-Infrastruktur (TI) gegen bestehende Empfehlungen und schließt den Konnektor – trotz potenziell entstehender Sicherheitsrisiken – im sogenannten Parallelbetrieb an. Die dadurch anfallenden zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Patientendaten, etwa die Installation einer Hardware-Firewall, seien jedoch nicht in allen Praxen vorhanden.

Link zu „Der Hausarzt.Digital“

Die Telematikinfrastruktur ist sicher

Gelangt Schadsoftware wie Viren und Trojaner in das IT-System einer Arztpraxis, wird das nicht durch einen parallel installierten Konnektor verursacht, sondern durch mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen der Praxis-IT kombiniert mit einer möglicherweise unbedachten Internetnutzung.

Link zum Artikel der Gematik

Was nun?

Ihre Systemsicherheit ist uns wichtig!

Aus diesem Grund bietet Ihnen die Futura Medica GmbH einen Managed Security Servicevertrag an.

Das Ziel des Managed Security Servicevertrags ist die Erhöhung der IT-Sicherheit in der Arztpraxis zum Schutz der kritischen Infrastrukturen. Der Auftraggeber erhält ein optimiertes Schutzpaket, welches gezielt auf seine Bedürfnisse angepasst wird. Dieses Schutzpaket besteht aus etablierten und zertifizierten Komponenten namenhafter Hersteller.

Woraus besteht das Schutzpaket?

1.              Implementierung einer Hardwarefirewall

                 Securepoint NextGen UTM Firewall as a Service (FWaaS)

2.              Implementierung eines Anti-Virus- und Patchmanagement-Systems

                 Solarwinds RMM mit Bitdefender Anti-Virus (RMS)

3.              Installation durch qualifizierte Servicetechniker

4.              Dokumentation mit Sicherheitsbericht und Sicherheitsleitfaden

                 Securepoint Unified Security Report.

5.              Wartung und Störungsbehebung


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Patiententerminal erfolgreich in MEDICAL OFFICE gestartet

Patiententerminal erfolgreich in MEDICAL OFFICE gestartet

Im März 2019 erfolgte die Inbetriebnahme im Medizinischen Versorgungszentrum in Iserlohn mit durchschnittlich 5.000 betreuten Patienten pro Quartal.

Auszug aus dem MO Hausnachrichten zum Quartalsupdate III/2019:

Gastroenterologische Untersuchungen der Speiseröhre, Leber, des Magens und Darms sind nur ein Spezialgebiet. Neben hochmodernen Ultraschallgeräten und dem lang­jährigen Einsatz von MEDICAL OFFICE entschied sich das MVZ zur Anschaffung und Einrichtung des Patiententermi­nals durch unseren Solutionpartner Futura Medica.

„Wir sind durch die Hausnachrichten auf die ‚Fit for Futu­re‘-Tour aufmerksam geworden“, erinnert sich Sylvia Düll­mann vom MVZ. „Das in Essen vorgestellte Patiententer­minal wurde intern diskutiert und erschien uns als ideale Lösung, um lange Warteschlangen durch das wachsende Patientenaufkommen zu vermeiden.“

Im Eingangsbereich der Praxis können Patienten ihre Versi­chertenkarte einlesen und sich in der Praxis anmelden. Die Bedienung erfolgt dabei intuitiv über einen Touch-Bild­schirm und ist so ausgelegt, dass sie auch von im Umgang mit Computern ungeübten oder älteren Patienten einfach genutzt werden kann.

Das Patiententerminal wurde vom Personal von Anfang an sehr gut angenommen, nach kleinen Anfangsschwierigkei­ten mittlerweile auch von den Patienten. „Junge Patienten haben keine Probleme mit der Bedienung, bei älteren Pa­tienten helfen wir natürlich gern“, so Sylvia Düllmann.

In der Kosten-Nutzen-Analyse zieht das MVZ ein positives Fazit: Für die Medizinischen Fachangestellten bedeutet das Patiententerminal eine große Arbeitserleichterung und weniger Stress. „Wir haben insgesamt positive Erfahrun­gen gemacht und können das Patiententerminal anderen Einrichtungen weiter empfehlen“, so Sylvia Düllmann ab­schließend.

KV Connect – die sichere digitale Kommunikation im Gesundheitswesen

Alle Arztpraxen mit installierten Telematik Infrastruktur können über das im TI Konnektor eingerichtete KV Safenet alle Vorteile von KV Connect unmittelbar nutzen.

Für verschiedene Anwendungsszenarien, z.B. Abrechnung, eArztbrief, eDMP, Labordatenkommunikation oder Digitale Muster wurden unterschiedliche KV-Connect Anwendungen von der KV Telematik GmbH spezifiziert und den jeweiligen Primärsystemen (Praxisverwaltungs-, Labor- oder Krankenhausinforma­tions­system) kostenfrei zur Implementierung bereitgestellt.

https://www.kv-telematik.de/praxen-und-krankenhaeuser/kv-connect/

Jeder Arzt kann kostenfrei die Zugangsdaten zur Teilnahme an den  KV Connect Möglichkeiten bei seiner KV schriftlich beantragen, meistens finden Sie die Antragsformulare dazu auf der Homepage Ihrer KV oder fragen danach bei Ihrer KV.

Sie erhalten sodann eine sichere individuelle Emailadresse, unter der Sie im Netz aller Mitglieder in der ambulanten Versorgung eindeutig adressierbar sind. Mit diesen Zugangsdaten konfigurieren wir mit Ihnen  alle schon heute möglichen Kommunikationswege in Ihrem Arztsystem. Im Falle von MEDICAL OFFICE ist die Einstellung sehr einfach und die anschließende Bedienung nahezu selbsterklärend.

Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema weiter.