MEDICAL OFFICE Modul THIN

Wir würden Ihnen gerne das neue MEDICAL OFFICE Modul THIN vorstellen.

Das Modul ist eine vollintegrierte Schnittstelle zur gleichnamigen europäischen Gesundheitsdatenbank THIN. Diese Schnittstelle übermittelt vollautomatisch im Hintergrund medizinisch interessante und anonyme Daten. Es besteht zu keinem Zeitpunkt die Möglichkeit durch die übermittelten Daten Rückschlüsse auf den Patienten oder den Arzt zu ziehen. Dieses wurde von der HiSolutions AG, im Auftrag des TÜV Süd, sorgfältig geprüft. Die übermittelten Daten werden zu Studien und Vergleichen weiterverarbeitet und z.B. für neue Therapieansätze genutzt.

Vorteile

  • Das Modul ist kostenfrei (keine Lizenz- oder monatlichen Softwarepflegegebühren)
  • Es gibt eine monatliche Aufwandsentschädigung
  • Kostenfreien Zugang auf die resultierenden Studien und Vergleiche
  • Einmalige Einrichtung und keinen weiteren Aufwand, da das Modul im Hintergrund läuft

Was muss beachtet werden?

Sie haben eine Aufklärungspflicht gegenüber Ihren Patienten und müssen daher ein Aufklärungsplakat zu THIN gut sichtbar in Ihrer Praxis aufhängen. Dieses wird Ihnen, zusammen mit einigen Flyern, kostenlos zugeschickt.

Ich habe Interesse an THIN

Erhöhungen der Zuschüsse für Kartenlesegeräte und Co.

Nach den Verhandlungen zwischen dem Bundesschiedsamt, der KBV und des GKV-Spitzenverbands sind mehrere Erhöhungen und Zuschüsse festgelegt worden. Wir haben die wichtigsten zum Thema Konnektor und Kartenlesegeräte für Sie aufgeführt.

Erstattungspauschale: (für Konnektor und stationäres Lesegerät)1.611,50€ 2.309,00€ 2.956,50€(ehemals 1.549,00€) bis zu 3 Ärzte (ehemals 2.804,00€) bis zu 4-6 Ärzte (ehemals 2.619,00€) mehr als 6 Ärzte  
Zusätzliches Kartenlesegerät für Komfortsignatur:677,50€(ehemals 0,00€) pro Gerät
Stationäres Kartenlesegerät:677,50€(ehemals 595,00€) pro Gerät  
KIM/eArztbrief:200,00€(ehemals 100,00€)  
ePatientenakte:350,00€(ehemals 150,00€)  

Die Menge der zu finanzierenden zusätzlichen Kartenlesegeräte, hängt von Ihrer Praxisgröße ab. Der Hintergedanke ist, dass ein Gerät über zwei Steckplätze für die eHBAs verfügt. Zudem gab es weitere Erhöhungen für verschiedenste Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) wie z.B. für den eMedikationsplan oder das Notfalldatenmanagement.

Die Auszahlung der Kostenpauschale erfolgt wie bisher über die Kassenärztlichen Vereinigungen. Änderungen und Irrtümer vorbehalten – Quelle: https://www.kbv.de/html/1150_57938.php

TI-Konnektoraustausch nach 5 Jahren

Wie Sie vielleicht schon wissen, haben die in den Praxen angeschlossenen Konnektoren eine beschränkte Laufzeit von 5 Jahren. Nach Ablauf dieser Laufzeit können die Konnektoren nicht mehr genutzt werden und fallen aus. Die aus 2017 stammenden Konnektoren schalten sich ab Herbst ab und müssen vorher ersetzt werden. Das sind laut Angaben der KBV alleine in diesem Jahr rund 15.000 Geräte. Grund dafür sind die Zertifikatsspeicher, die in den Konnektoren fest verbaut sind (SMC-K). Diese lassen sich nach Angaben der Gematik nicht ohne Gerätetausch ersetzen. Auch eine mögliche Zertifikatsverlängerung stand zur Diskussion, diese wurde allerdings abgelehnt.

Zitat Herr Kriedel von der KBV:

„Das Risiko war uns zu groß“. Denn wenn der Konnektor ausfalle, seien digitale Anwendungen selbst wie das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte nicht mehr möglich – und das in einer Phase der Digitalisierung, wo auch Massenprozesse wie das eRezept und demnächst die eAU in die Anwendung gehen sollen.

Wie wichtig ein funktionierender Konnektor ist wissen wir Alle, deswegen möchten wir einen Ausfall und die damit verbundenen Kosten vermeiden und vorausschauend handeln. Sollten Sie einen Konnektor aus 2017 in Gebrauch haben, oder gar noch eine KoCoBox der CGM (Compugroup), dann Nutzen Sie unbedingt die Gelegenheit und bestellen über uns einen neuen DGN Konnektor, so dass wir Sie auch in Zukunft hinsichtlich TI rundum betreuen können. Sie können sich HIER bzgl. Konnektoraustausch vormerken lassen, Sie erhalten in Kürze das Bestellformular

NEU: Managed Service „Router-Update“

Wir möchten unseren Kunden, die sich bisher noch nicht für unsere Managed Firewall entschieden haben, einen der wichtigen Vorteile dieser Lösung anbieten. Unsere Firewalls werden täglich mit aktuellen Virendefinitionen versorgt und erhalten ein Mal pro Woche aktiv durch unsere Technik ein Firmware-Update, wenn dies vom Hersteller vorliegt.

Gerade dann, wenn Sie auf den zusätzlichen Schutz einer Firewall verzichten, muss ihr Internetrouter immer auf dem aktuellsten Updatestand gehalten werden. Leider erleben wir im Tagesgeschäft immer wieder, dass Geräte wie Fritz!Box und LANCOM-Router auf einem sehr gefährlichem alten Firmwarestand sind. Hacker haben dann leichtes Spiel durch bekannte Sicherheitslücken auf Ihr System zuzugreifen!

Diesem Problem möchten wir Abhilfe schaffen und bieten Ihnen daher das neue „Managed Router-Update“ an. Unsere Technik wird ein Mal pro Quartal aktiv auf Ihrem Internetrouter den Updatestand prüfen und vorliegende Sicherheitsupdates installieren.

Haben Sie Interesse an dieser wichtigen Sicherheitsleistung? Bitte benachrichtigen Sie uns HIER

Verfügbarkeit von Hardwarekomponenten

Die Liefersituation bei IT-Produkten hat sich Anfang 2022 etwas stabilisiert. Die Lieferzeit bei Blankoformulardruckern kann aber nach wie vor einige Wochen betragen. Daher prüfen Sie, ob in nächster Zeit ein Austausch eines betagten Druckers oder Arbeitsplatzes anstünde und fordern Sie frühzeitig ein Angebot bei uns an. Auch der spontane Ausfall eines wichtigen Druckers in der Anmeldung sollte berücksichtigt werden und der Gedanke, ob vielleicht ein voreingestelltes Ersatzgerät in der Praxis vorhanden sein sollte.

Wir bitten um ein Angebot

IT-Sicherheit

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stuft die Bedrohungslage in der IT aktuell auf „Warnstufe rot“ ein. Zwar wurde die Schwachstelle „Log4Shell“ im KBV Prüfmodul durch das letzte Quartalsupdate behoben, dennoch sind Sie als Betreiber Ihrer Praxis-IT dazu angehalten, schnellstmöglich alle empfohlenen IT-Sicherheitsmaßnamen umzusetzen. Diese Empfehlung gleicht den Anforderungen der KBV nach §75b SGB V IT-Sicherheitsrichtlinie. Wir sind entsprechend zertifiziert und empfehlen Ihnen die nachfolgenden Maßnahmen in Ihrer Praxis umzusetzen. Dabei möchten wir Sie als IT-Dienstleister gerne unterstützen.

Maßnahme 1: Kontrollierte Sicherheit durch Managed Firewall + Anti-Virus + Softwareupdates.

Wir installieren eine Hardwarefirewall in Ihrer Praxis und statten alle Arbeitsplätze mit unseren hochwertigen Schutzprogrammen aus. Auch Homeoffice-Arbeitsplätze können mit abgesichert werden.

Übrigens: Die von uns eingesetzte Firewall ist Made in Germany mit sehr gutem Herstellersupport und DSGVO-konform.

Maßnahme 2: Managed Online-Backup: Automatische Datensicherung mit langer Datenvorhaltung.

Unser Managed-Online-Backup bietet eine ganze Reihe von Vorteilen, u. a. entfällt das lästige Wechseln und Verwahren der Datensicherungsmedien. Des Weiteren stehen durch ein spezialisiertes Backupverfahren eine Datenvorhaltung von bis zu 40 Tagen zur Verfügung. Eine unverzichtbare Sicherheit, falls Ihr System doch einmal durch Schadsoftware kompromittiert wurde.

Übrigens: Die von uns eingesetzte Backuplösung ist Made in Germany mit sehr gutem Herstellersupport und DSGVO-konform.

Maßnahme 3: Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtline §75b SGB V

Wir als zertifizierter IT-Dienstleister helfen Ihnen bei der Umsetzung der Anforderungen nach IT-Sicherheitsrichtlinie §75b SGB V in Ihrer Praxis. Gemeinsam mit Ihnen bearbeiten wir die erforderlichen Unterlagen anhand des KBV „Praxis Wissen“ und Leitfadens vom Softwarehaus INDAMED inkl. Erstellung Ihres individuellen Netzplans für Ihr QM-Handbuch.

Wir bitten um weitere Informationen

Managed Services

Seit einigen Jahren bieten wir unseren Vertragskunden sogenannte „Managed Services“ an. Hierbei handelt es sich um wiederkehrende IT-Dienstleistungen zum monatlich attraktiven Festpreis. Wir kümmern uns im Hintergrund darum, dass Ihre IT einwandfrei funktioniert. So installieren unsere Techniker wichtige Updates von Firewall, Anti-Virus und Windows-Programmteilen aus der Ferne (kein TeamViewer erforderlich). Wir erkennen Gefahren und Probleme optimaler Weise frühzeitig und sind bereits mit der Störungsbehebung beschäftigt, bevor Sie etwas an Ihrer IT bemerken (proaktiver Service)!

Aktuell haben wir folgende Managed Service Produkte für Sie im Portfolio, bei Interesse bitte den entsprechenden Link anklicken und Kontaktdaten hinterlassen:

Managed Hardwarefirewall (Made in Germany – DSGVO konform)

Managed Anti-Virus und Patchmanagement (RMS)

Managed Online-Backup (Made in Germany – DSGVO konform)

Managed AIS-Updateservice (nur für MEDICAL OFFICE Praxen mit mehreren Betriebsstätten)

Wir bitten um weitere Informationen

MEDICAL OFFICE weiterhin auf der Erfolgsspur

MEDICAL OFFICE weiterhin auf der Erfolgsspur

In der Zulassungsstatistik der KBV vom 16.8.2021 wird der ungebremste Aufwärtstrend und Erfolg von MEDICAL OFFICE deutlich erkennbar!

Mit Stand 31.12.2020 rechneten 4650 Arztpraxen mit MEDICAL OFFICE ab. Damit belegt MEDICAL OFFICE mit einem Marktanteil von bundesweit 3,9% aktuell den 8. Platz. Alleine im 4. Quartal 2020 entschieden sich 65 Neukunden für MEDICAL OFFICE. Die rechtzeitige Integration von Impfzertifikaten sowie Genesenenzertifikat sowie die Bereitstellung aller für ePA, eAU und eRezept notwendigen Programmfunktionen sowie das Kunden orientierte Betreuungskonzept haben sicherlich einen großen Anteil an dieser erfolgreichen Entwicklung.

KIM Dienste von DGN und KV.DOX unter MEDICAL OFFICE

Nachdem der KIM Dienst vom DGN Mitte Juli freigegeben und zertifiziert worden war, sind die ersten MEDICAL OFFICE Kunden erfolgreich installiert worden!

Nachdem der KIM Dienst vom DGN Mitte Juli freigegeben und zertifiziert worden war, sind die ersten MEDICAL OFFICE Kunden von uns sowohl mit dem KIM Dienst von KV.DOX als auch dem vom DGN erfolgreich installiert worden und können praktisch mit dem Betrieb der Zusatzanwendungen für die Telematik Infrastruktur beginnen. Das dafür notwendige PTV4 Upgrade des Secunet Konnektors ist mittlerweile dafür freigegeben und bei unseren Kunden ausgerollt worden. Somit können wir bei unseren MEDICAL OFFICE Kunden den Betrieb der elektronischen PatientenAkte (ePA), des NotFallDaten Management (NFDM) und des elektronischen MedikationsPlan (eMP) bereits aufnehmen und sind für das Update Ende September mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und dem elektronischen Rezept (eRezept) optimal vorbereitet.

eAU Termin 1.1.2021 nicht zu halten – Übergangsregelung

Das Bundesgesundheitsministerium hat der Forderung der KBV nach einer Übergangsregelung für die zum 1. Januar geplante elektronische Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung zugestimmt. Danach müssen Vertragsärzte erst spätestens ab Oktober 2021 die AU-Daten elektronisch an die Kassen übermitteln, vorausgesetzt der GKV-Spitzenverband willigt in eine solche Regelung ein.

Die KBV muss die Details mit dem GKV-Spitzenverband vereinbaren. „Nach dem positiven Votum des Ministeriums erwarten wir von den Krankenkassen, dass sie zügig einer solchen Regelung zustimmen“, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen. „Ansonsten werden viele Ärzte ab Januar keine Krankschreibungen ausstellen können, weil die nötige Technik nicht bereitsteht“, betonte Vize-Chef Dr. Stephan Hofmeister. 

Nach den Vorgaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) darf die Übergangsregelung längstens bis zum 30. September nächsten Jahres laufen. Zugleich sollte bei der Anpassung des Bundesmantelvertrages-Ärzte geregelt werden, „dass eine Nutzung verbindlich erfolgt, sobald die technischen Voraussetzungen in der jeweiligen Praxis geschaffen wurden und damit bereitstehen“, teilte das BMG mit. 

Nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz wären Ärzte ab Januar 2021 verpflichtet, Arbeitsunfähigkeitsdaten unmittelbar elektronisch an die zuständige Krankenkasse zu versenden. Der Versand des Papierdurchschlags durch die Versicherten würde dann entfallen. 

Ausstattung aller Praxen nicht zu schaffen

KBV und Kassenärztliche Vereinigungen hatten vehement darauf aufmerksam gemacht, dass der 1. Januar aus technischen Gründen flächendeckend nicht zu halten ist, und eine Übergangsregelung gefordert.

Der Grund ist, dass die technischen Voraussetzungen für das elektronische Versenden der AU-Bescheinigung nicht in allen Praxen bis Jahresende geschaffen werden können. Viele Ärzte hätten ab Januar keine AU-Bescheinigungen mehr ausstellen können. 

Notwendig für die eAU ist unter anderem ein Update des Konnektors, das vielfach noch nicht bereitsteht. Denn der elektronische Versand der AU-Daten erfolgt unter Nutzung der Telematikinfrastruktur. 

Für die sichere Übermittlung benötigen Ärzte zudem einen Dienst für Kommunikation im Medizinwesen (KIM) sowie spätestens ab Januar 2022 für die Signatur einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Übergangsweise kann bis dahin bei fehlender Verfügbarkeit des eHBA mit der sogenannten SMCB-Karte signiert werden.

Elektronische AU 

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz sowie dem 3. Bürokratieentlastungsgesetz wurde das Verfahren der Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit (AU) so geregelt: 

·         Ab 1. Januar 2021 (mit der Übergangsregelung ab 1. Oktober 2021) müssen Vertragsärzte nach der gesetzlichen Vorgabe die AU-Daten unmittelbar elektronisch an die zuständige Krankenkasse versenden. Die Pflicht, die Kasse über die AU zu informieren, geht vom Versicherten auf den Vertragsarzt über. Damit entfällt der bisherige Versand des Papierdurchschlags durch die Versicherten.

·         Die Versicherten sind weiterhin verpflichtet, ihren Arbeitgeber direkt zu informieren; dazu senden sie die Bescheinigung papiergebunden an ihren Arbeitgeber. 

·         Ab 1. Januar 2022 stellen die Kassen die AU-Daten den Arbeitgebern elektronisch zur Verfügung.