Aktuelles zum Kommunikationsdienst „KIM“

Grundsätzlich wird es mit dem neu zu schaffenden Kommunikationsdienst KIM für Arztpraxen zukünftig möglich sein, medizinische Dokumente sowie einfache Nachrichten elektronisch und sicher über die Telematikinfrastruktur (TI) zu versenden und zu empfangen.

Dem Gesetz nach benötigen alle Arztpraxen spätestens ab 01. Jan. 2021 diesen KIM Kommunikationsdienst. Denn ab dann sind sie verpflichtet, die sog. eAU-Bescheinigungen ihrer Patienten elektronisch an die Krankenkassen zu senden. Bereits ab 1.7.20 darf der Versand und Empfang von eArztbriefen grundsätzlich nur noch vergütet werden, wenn ein KIM-Dienst im Einsatz ist.

Die Entwicklung eines KIM-Dienstes wird von verschiedenen Herstellern, u.a. auch von der KBV vorangetrieben (Produktname kv.dox). Praxen können den Anbieter dabei frei wählen, da jeder Dienst mit jedem Praxisverwaltungssystem (PVS) kompatibel sein muss.

Alle Praxen mit Telematik Infrastruktur Anbindung benötigen zwingend ein Konnektor-Update, das in Kürze allen Anwendern zur Verfügung stehen wird. Weitere Voraussetzungen für den Betrieb von KIM sind: 

– Kartenlesegeräte für die Stapelsignatur – Je 625 angefangene Behandlungsfälle wird zudem ein weiteres stationäres Kartenterminal sowie der Einsatz der Anwendungen NFDM und eMP mittels einer Zusatzpauschale gefördert.  

–   eHBA (elektr. Heilberufsausweis) mindestens der Generation 2.0 für die qualifizierte elektronische Signatur – Link für die Registrierung einer Bestellung:

https://www.medisign.de/produkte/elektronische-heilberufsausweise-ehba/earztausweis-ea/

–  Vertrag mit einem zugelassenen KIM-Anbieter

–  Clientmodul vom KIM Anbieter

–  MEDICAL OFFICE Modul (ist bereits in dem Q3 Update 2020 enthalten)

Die Kosten für Ausstattung und Betrieb sind in der Finanzierungsvereinbarung, die die KBV mit dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen hat, abgedeckt – dazu der Link  https://www.kbv.de/html/30719.php

INDAMED (MEDICAL OFFICE) wird KIM umsetzen.