Neu! Das MEDICAL OFFICE Patiententerminal

Neuheit – vorgestellt auf der MEDIZIN in Stuttgart Ende Januar 2019

Mit der Einführung der Telematikinfrastruktur wird die Palette der MEDICAL OFFICE Produkte ergänzt um das neue Zusatzprodukt – dem MEDICAL OFFICE Patiententerminal.

Eigenschaften:

Auf einem eleganten Standfuß (mit Blenden auf Vorder- und Rückseite in „Silbergrau“; aus Stahlblech gepulvert in „Anthrazit“), der alle Zufüh­rungsleitungen verbirgt (Netzwerkkabel und zentrale Stromversorgung ist ein Touchscreen angebracht, über den der Patient/Versicherte sein Anliegen vorbringt ohne sich in die Schlange der Wartenden am Anmeldetresen anzustellen !!

Der Patient kommt in die Praxis und steckt seine Versichertenkarte in das neben dem Monitor fest installierte TI konforme stationäre Kartenlesegerät. Er wählt auf dem Touchscreen sein Anliegen aus (die individuellen Auswahlmöglichkeiten werden mit jeder Praxis eingerichtet) und nimmt ohne Kontakt mit der Anmeldung aufzunehmen (dort ist ja oftmals Stau) im Wartezimmer Platz.
Die Praxismitarbeiter erhalten die Information dieses Patienten über die MEDICAL OFFICE Wartezimmerliste mit und können zeitnah die nächsten Schritte einleiten (Aufrufen in die Anmeldung, dirigieren des Patienten in die Funktion bzw. gezieltes Abholen des Patienten durch einen Mitarbeiter etc.).

Eine tolle organisatorische Entlastung im Zusammenhang mit der Mehrbelastung durch die Stammdaten­prüfung der Versichertendaten innerhalb der Telematik Infrastruktur.

EU-DSGVO und Auftragsdatenverarbeitung

Wir nehmen Datenschutz ernst!

Futura Medica setzt auf einen externen Datenschutzbeauftragten, dieser verfügt über das notwendige juristische, technische und organisatorische Wissen, um den Datenschutz bei Futura Medica effektiv und rechtskonform umzusetzen.


Mit dem endgültigen Inkrafttreten der EU-DSGVO ab 25. Mail 2018, schließen wir mit unseren Kunden einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (ADV) gemäß §11 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz).

Telematikinfrastruktur – Fristen für den Anschluss nun nochmals verlängert

Im E-Health-Gesetz hat der Gesetzgeber konkrete Fristen genannt, wann die TI verfügbar sein soll. Demnach sollen bis zum 1. Juli 2018 alle Praxen an die TI angeschlossen sein und die erste Anwendung durchführen können: das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM).

Ist ein Vertragsarzt dazu nicht in der Lage, wird ihm laut Gesetz das Honorar pauschal um ein Prozent gekürzt (siehe § 291 Absatz 2b Satz 14 SGB V).
Der Gesetzgeber hat inzwischen jedoch diese Frist bis zum 31. Dezember 2018 verschoben.
Der Grund: Noch immer stehen keine zugelassenen technischen Komponenten für die TI zur Verfügung (Stand November 2017).
Der Zeitraum, um alle Praxen mit der neuen Technik auszustatten, wäre bis zum kommenden Sommer viel zu knapp.

Drucksache 652/17 Die Verlängerung der Frist war erforderlich geworden, weil die für die bundesweite Nutzung des Versichertenstammdatendienstes erforderlichen Maßnahmen von der Gesellschaft für Telematik aus Gründen, die nicht von den öffentlich-rechtlichen Körperschaften der Gesellschafter zu vertreten sind, nicht innerhalb der festgelegten Frist durchgeführt werden konnten. Durch die Verlängerung dieser Frist verzögert sich der Zeitpunkt für die Einführung des Versichertenstammdatendienstes. Es ist daher erforderlich, auch die Frist für die Durchführung des Versichertenstammdatendienstes durch die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Zahnärzte und Einrichtungen zu verlängern. Mit der Verlängerung dieser Frist um ein halbes Jahr bis zum 31. Dezember 2018 wird den Ärzten, Zahnärzten und Einrichtungen eine ausreichende Übergangsfrist zugestanden, in der sie sich mit der erforderlichen Technik für die Versichertenstammdatenprüfung ausstatten können. In § 291 Absatz 2b Satz 15 SGB V wurde dem Bundesministerium für Gesundheit die Möglichkeit eingeräumt, die in Satz 14 festgelegte Frist durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu verlängern.

B. Lösung Die sich aus dem in § 291 Absatz 2b Satz 14 SGB V festgelegten Termin ergebende Frist wird mit dieser Verordnung bis zum 31. Dezember 2018 verlängert. Damit wird die als Sanktion vorgesehene Kürzung der Vergütungen verschoben.

C. Alternativen Keine

MEDICAL OFFICE – Kindervorsorgemodul

Die Früherkennungsuntersuchungen sind wichtige Bausteine in der Gesundheitsvorsorge für Kinder. Erkrankungen oder eventuelle Verzögerungen in der Entwicklung können dabei frühzeitig erkannt und entsprechend behandelt werden. Mit der Kindervorsorge haben Sie einen schnellen und übersichtlichen Zugang zu allen relevanten Behandlungsdaten, Messergebnissen und Dokumentationen, insbesondere im Rahmen der Früherkennungsuntersuchungen.

Vorsorgeuntersuchungen in chronologischer Reihenfolge

Die Auflistung aller Vorsorgeuntersuchungen erfolgt in chronologischer Reihenfolge. Je nach aktuellem Alter des Kindes wird hierbei der Status zu einer Vorsorgeuntersuchung automatisch ermittelt. Noch ausstehende oder durch den Patienten versäumte Vorsorgeuntersuchungen werden direkt beim Aufruf der Kindervorsorge übersichtlich angezeigt.

Zeitstrahl mit grafischer Darstellung

Ein Zeitstrahl bietet Ihnen einen schnellen Überblick über die Zeitpunkte aller Vorsorgeuntersuchungen, Messwerterhebungen und Entwicklungstests des Kindes. 

Gelbes und Grünes Untersuchungsheft

Alle Dokumentationen zu einer Früherkennungsuntersuchung entsprechen den Inhalten des aktuellen gelben und grünen Untersuchungsheftes. Der Aufbau innerhalb der Dokumentationen ist hierbei in unserer Kindervorsorge visuell nahezu identisch.

Messwerterhebung auch außerhalb einer Vorsorgeuntersuchung

Messwerterhebungen können sowohl im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung erfasst, als auch zusätzlich dokumentiert werden. Dabei wird zum Beispiel der BMI-Wert immer automatisch ermittelt, sobald Größe und Gewicht des Kindes zu einem Datum eingetragen wurden. Eine Neuberechnung des BMI erfolgt auch dann, wenn einer der beiden Werte nachträglich geändert wird.

Lückenlose Dokumentation

Jede Vorsorgeuntersuchung und jeder Entwicklungstest wird automatisch im Krankenblatt des Patienten gespeichert. Damit verfügen Sie über eine lückenlose Dokumentation.

Perzentilen übersichtlich in Diagrammen

Die erfassten Messwerte werden übersichtlich in Perzentilen-Diagrammen dargestellt, die auch in den bekannten Vorsorge-Untersuchungsheften enthalten sind. Je nach Geschlecht des Kindes werden hierbei die weiblichen oder die männlichen Perzentilen-Kurven angeboten.

Denver-Test

Ein weiterer Inhalt unserer Kindervorsorge ist der Denver-Test. Dieser dient zur Beurteilung der allgemeinen kindlichen Entwicklung und teilt sich in vier Themengebiete auf: „Sozialer Kontakt“, „Feinmotorik und Adaption“, „Sprache“ und „Grobmotorik“. In jedem dieser Bereiche ist auf einen Blick erkennbar, welche Aufgaben entsprechend dem aktuellen Alter des Kindes zu lösen sind. Daneben wird der Prozentbereich angezeigt, der auf allgemeinen Statistiken beruht. Angegeben wird, wie hoch der Prozentbereich der Kinder ist, die diese Aufgabe im entsprechenden Alter lösen konnten. 

weitere Informationen auf:

www.indamed.de