EU-DSGVO und Auftragsdatenverarbeitung

Wir nehmen Datenschutz ernst!

Futura Medica setzt auf einen externen Datenschutzbeauftragten, dieser verfügt über das notwendige juristische, technische und organisatorische Wissen, um den Datenschutz bei Futura Medica effektiv und rechtskonform umzusetzen.


Mit dem endgültigen Inkrafttreten der EU-DSGVO ab 25. Mail 2018, schließen wir mit unseren Kunden einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (ADV) gemäß §11 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz).