Erhöhungen der Zuschüsse für Kartenlesegeräte und Co.

Nach den Verhandlungen zwischen dem Bundesschiedsamt, der KBV und des GKV-Spitzenverbands sind mehrere Erhöhungen und Zuschüsse festgelegt worden. Wir haben die wichtigsten zum Thema Konnektor und Kartenlesegeräte für Sie aufgeführt.

Erstattungspauschale: (für Konnektor und stationäres Lesegerät)1.611,50€ 2.309,00€ 2.956,50€(ehemals 1.549,00€) bis zu 3 Ärzte (ehemals 2.804,00€) bis zu 4-6 Ärzte (ehemals 2.619,00€) mehr als 6 Ärzte  
Zusätzliches Kartenlesegerät für Komfortsignatur:677,50€(ehemals 0,00€) pro Gerät
Stationäres Kartenlesegerät:677,50€(ehemals 595,00€) pro Gerät  
KIM/eArztbrief:200,00€(ehemals 100,00€)  
ePatientenakte:350,00€(ehemals 150,00€)  

Die Menge der zu finanzierenden zusätzlichen Kartenlesegeräte, hängt von Ihrer Praxisgröße ab. Der Hintergedanke ist, dass ein Gerät über zwei Steckplätze für die eHBAs verfügt. Zudem gab es weitere Erhöhungen für verschiedenste Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) wie z.B. für den eMedikationsplan oder das Notfalldatenmanagement.

Die Auszahlung der Kostenpauschale erfolgt wie bisher über die Kassenärztlichen Vereinigungen. Änderungen und Irrtümer vorbehalten – Quelle: https://www.kbv.de/html/1150_57938.php